AUS UNSEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN

1. Vertragsgegenstand und Rechtsgrundlage

Die vertragliche Leistungspflicht der Firma NORDIC TOURS A/S (nachstehend NT gekürzt) besteht in der Verschaffung der vereinbarten Einzelleistungen oder ganze „Reisepakete“ an den Auftraggeber (nachstehend AG gekürzt). Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit gewerblichen Kunden, welche die Reiseleistungen als Reiseveranstalter und unmittelbarer Vertragspartner ihrer Kunden vermarkten. Die Geschäftsbedingungen des AG haben keine Gültigkeit gegenüber von NT. Dies gilt auch dann, wenn der AG versucht, seine Geschäftsbedingungen für anwendbar zu erklären. Geschäftsbedingungen, Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen von Leistungsträgern wie Fluggesellschaften, Beförderungsunternehmen, Kartenverkaufsstellen und Hotels gelten im Rechtsverhältnis zum AG auch dann, wenn dieser nicht von NT auf deren Gültigkeit hingewiesen wurde.

2. Buchung

Eine Buchung wird erst nach schriftlicher Bestätigung beiderseits als gültig angesehen. Bis dahin sind alle Vorschläge, Angebote, Auskünfte über Verfügbarkeit und desgleichen freibleibend für NT und kostenfrei für den AG. Die schriftliche Bestätigung durch NT setzt oft die endgültige Bestätigung bzw. Zuteilung von den gewünschten Kabinenkategorien durch Fährgesellschaften voraus. Änderungen, Ergänzungen, Zusicherungen und Nebenabreden nach Vertragsschluss bedürfen der Textform. NT ist verpflichtet, den AG über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich zu informieren.

3. Namensliste

Eine Teilnehmerliste mit den vollständigen Namen und Geburtsdaten der Teilnehmer sowie des Fahrers und Reiseleiters einschließlich der gewünschten Zimmer- und Kabinenverteilung muss vier Wochen vor Reiseantritt bei uns eingegangen sein. Bei Reisen mit Nachtfähren benötigen wir außerdem die Pass- bzw. Personalausweisnummern sämtlicher Teilnehmer. 

4. Zahlung / Anzahlung

Die Rechnungssumme muss spätestens 14 Tage vor Reiseantritt bei uns eingegangen sein. Erst dann erfolgt die Zusendung der Reiseunterlagen. Je nach Rechnungssumme und die Anzahl von eingebuchten Reisen kann ab Saison 2021 eine Anzahlung bei Saisonbeginn erhoben werden. Der AG hat die Möglichkeit, auf eigene Rechnung Sicherheit durch unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bankbürgschaft einer Geschäftsbank oder Sparkasse zu leisten.

5. Freiplätze

NT stellt für alle Katalogreisen nach Skandinavien und in das Baltikum einen Freiplatz im Einzelzimmer bei 15 zahlenden Reiseteilnehmern und einen zusätzlichen Freiplatz ab 35 zahlenden Reiseteilnehmern. Zu beachten sind evtl. Zuschläge für eine Einzelkabine (bzw. ein Einzelabteil im Nachtzug), die der AG für den Fahrer bzw. Reiseleiter bestellen und einkalkulieren möchte. Wenn keine Einzelzimmer genutzt werden, werden Freiplätze in Doppelzimmer/Doppelinnenkabine vergeben. Für Russland, Schottland und Island gelten abweichende Freiplatzregelungen, die aus der jeweiligen Bestätigung hervorgehen.

6. Stornierung

Ganze Gruppen können bis spätestens 31 Tage vor Reisebeginn (bzw. spätestens um 16:00 Uhr am Werktag davor) kostenlos storniert werden, falls nichts anderes aus der Bestätigung von NT hervorgeht. Bei Stornierung nach der Stornierungsfrist behält sich NT das Recht vor, sämtliche angefallene Kosten der Leistungspartner dem AG bis zu 95% des vollen Reisepreises zu berechnen.

Bei Stornierung von Einzelpersonen gelten folgende Bedingungen: Ab dem 30. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt fallen 25 % Stornogebühren an, ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 %, ab dem 14. bis zum 4. Tag vor Reiseantritt 75 % und ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis 95%. 

Für Reisen auf Hurtigruten/Havila Kystruten gelten die Stornofristen und Bedingungen der beiden Reedereien. Die Bedingungen für Saison 2023 liegen März 2022 noch nicht fest. NT informiert jederzeit den AG über die aktuellen Bedingungen. Bei Reisen mit Übernachtung an Bord, sollte der AG mit mindestens 120 Tagen Stornofrist rechnen.

7. Leistungen 

Die Preise gelten generell ab 20 Personen. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und der endgültigen Bestätigung. Alle Zimmer haben ­Dusche und WC. Halbpension besteht jeweils aus Frühstücksbuffet und Abendessen (3-Gänge-Menü oder Buffet). Für evtl. Fährpassagen wird mit einer Buslänge bis max. 14 m kalkuliert, und es wird ein entsprechender Busplatz reserviert. Maut-, Straßen- und Brückengebühren sowie Flüge sind in den Angeboten von NT generell nie enthalten. Kurze Fährüberfahrten, die Teil einer Katalogreise sind, sind nicht im Preis und Leistungspaket inkludiert, sofern sie nicht ausdrücklich als enthaltene Leistungen im Katalog aufgeführt sind. Die meisten innernorwegischen Fährüberfahrten sowie Mautstraßen können mit AutoPASS gezahlt werden.

In einigen Hotels werden als Doppelzimmer die in Skandinavien üblichen Kombizimmer vergeben, die als vollwertige Doppelzimmer gelten. Der Einzelzimmerzuschlag bezieht sich grundsätzlich auf die Einzelzimmerbelegung in den Hotels. Einzelkabinen werden auf Anfrage angeboten und gebucht. Kinder bis einschl. 11 Jahre erhalten 50% Ermäßigung (bzw. Personen ab 12 Jahre 10% Ermäßigung) auf den Grundpreis pro Person/Unterbringung im Doppelzimmer für die Unterbringung im Extrabett im Doppelzimmer und in der 3-Bett-Kabine zusammen mit zwei Vollzahlern. 

8. Postschiff

Seit 2021 gibt es auf der traditionsreichen Seereise zwischen Bergen und Kirkenes zwei Postschiff-Anbieter. Je nach Wunschtermin werden entweder Schiffe der Reederei Hurtigruten oder Havila Kystruten bestätigt. Bei beiden Reedereien sind deren Stornierungsbedingungen zu beachten.

9. Speziell für den Winter

Als Ausgangspunkt werden für Winteraktivitäten keine Freiplätze gewährt. Die örtlichen Leistungsträger können ohne Vorankündigung wetterbedingt Winteraktivitäten ändern und absagen. Beim Schneemobil Fahren haftet der Fahrer eines Fahrzeugs für evtl. Schäden (mehr Info vor Ort). Der Führerschein muss während der Aktivität mit sich geführt werden.  Winteraktivitäten und Spezialleistungen wie Eisbrecherfahrten und Übernachtung im Glasigloos sind oft nur gegen eine Anzahlung buchbar, die bei evtl. Stornierung als Bearbeitungsgebühr erhoben wird. Bei bestätigten Buchungen von Winteraktivitäten können Einzelpersonen nicht kostenlos storniert und rückerstattet werden. 

10. Sonstiges (Haftung, Leistungs- und Preisänderungen, Gerichtsstand)

NT haftet weder im Falle von Force Majeure noch für Angaben der Leistungsträger. Grundsätzlich sind NT nicht-wesentliche Leistungsänderungen gestattet, z.B. können bestätigte Hotels durch gleichwertige Hotels ersetzt werden. Sollten während einer Reise aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände Abhilfe und Programmänderungen erforderlich werden, sind eventuelle extra Kosten vom AG zu tragen. Sollten z.B. Hotel- oder Fähränderungen notwendig werden, durch Routenniederlegungen, Hotelschließungen, Grenzschließungen, Witterung, technische Probleme oder desgleichen, ist NT berechtigt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auf Rechnung des AG die bestmögliche Lösung für den AG und seine Gäste zu finden. NT haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die vom AG zusätzlich zu den Leistungen von NT organisiert oder seinen Kunden zur Verfügung gestellt werden. Preisänderungen durch Treibstoffzuschläge und sonstige Energieträger, evtl. neue Kurtaxen oder Steuer- und MwSt.-Erhöhungen sind jederzeit bis 30 Tage vor Abreise vorbehalten und vom Auftraggeber zu zahlen. Bei Erhöhung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für NT verteuert hat. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Preises hat NT den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Der AG ist für die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, Reise- und Sicherheitshinweise, Pass-, Zoll- und Gewichtsvorschriften, gültige Unfallversicherungen, Sicherungsscheine etc. selbst verantwortlich.

Druckfehler vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Der Gerichtsstand für evtl. Rechtsstreitigkeiten ist DK-Aarhus.

 

Diese Vertragsbedingungen sind eine durch NORDIC TOURS gekürzte und angepasste Version basierend auf den PMA des VPR: Urheberrechtlich geschützt; VPR Internationaler Verband der Paketer e.V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München